Say their names !

In stiller Trauer gedenken wir den Opfern des rassistischen Anschlages von Hanau, vom 19. Februar 2020

Gökhan Gültekin

Sedat Gürbüz

Said Nesar Hashemi

Mercedes Kierpacz

Hamza Kurtović

Vili Viorel Păun

Fatih Saraçoğlu

Ferhat Unvar

Kaloyan Velkov

Stellungnahme

– der Vorstand –

Frankfurt am Main, 14. Mai 2020

Stellungnahme zur Beendigung der Zusammenarbeit des Hessischen Kultusministeriums mit dem Landesverband der DITIB Hessen

Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat in seiner Pressemitteilung vom 28. April 2020 mitgeteilt, dass der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht in Hessen ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr nach Artikel 7 (3) des Grundgesetzes erteilt werden kann, da das HKM die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen zunächst aufgekündigt hat. Bereits im laufenden Schuljahr 2019/2020 soll mit dem Schulversuch „Islamunterricht“ ein religiöses Unterrichtsangebot erprobt werden, das nicht bekenntnisorientiert ist.

Als zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich (nicht nur) im Vorstand des Hessischen Forums für Religion und Gesellschaft (HFRG) für Dialog und Integration einsetzen, sehen wir diese neuen Entwicklungen mit Sorge und betrachten sie als integrationspolitischen Rückschritt. Die Einführung des bekenntnisorientieren islamischen Religionsunterrichts hatte sowohl religionsrechtlich als auch integrationspolitisch positive Auswirkungen, weil Muslime nach Jahrzehnten der Präsenz in Deutschland damit Träger des im Grundgesetz unter Artikel 7 (3) bedeutsamen garantierten Rechts wurden. Auf der Ebene der Schule wurde die Grundlage dafür geschaffen, sowohl die gesetzliche und strukturelle Gleichstellung der Religion muslimischer Kinder als auch die Neutralität des Staates gegenüber den Religionen zu gewährleisten. Dies war ein richtiger und wichtiger Schritt, der Artikel 7 (3) des Grundgesetzes Rechnung trug.

Da in Hessen nun ein Islamunterricht erteilt werden soll, der in der alleinigen Verantwortung des Landes liegt, wird das Curriculum ohne Beteiligung einer Religionsgemeinschaft festgelegt und der Unterricht entsprechend durchgeführt. Dies berührt das Selbstverständnis des Faches, denn die authentische Sprache aus den Religionen und Konfessionen heraus ist ein unverkennbares Merkmal des schulischen Religionsunterrichts nach Artikel 7 (3) des Grundgesetzes. Dies berührt weiterhin das Selbstverständnis der Religionslehrer*innen, genauso wie der teilnehmenden Schüler*innen und ihrer Elternhäuser. Mit Perspektive auf die Schüler*innen und die Schulen allgemein ist festzuhalten, dass der islamische Religionsunterricht bisher unbeanstandet geblieben ist und in seiner Auswirkung für die Schulgemeinschaft positiv bewertet wurde.

Auch wenn dem Land Hessen der bisherige Kooperationspartner DITIB Hessen als nicht mehr geeignet erscheint, kann die nun getroffene Entscheidung aus Sicht des Vorstands des HFRG nur vorläufig sein. Gleichzeitig erwarten wir, dass nun aktiv nach alternativen Formaten gesucht wird, um die Rückkehr zu einem bekenntnisorientierten Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) zu ermöglichen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz empfindlich getroffen und ein Unterrichtsfach von Verfassungsrang außer Kraft gesetzt wird.

Hessisches Forum für Religion und Gesellschaft
c/o RA Daniel Neumann
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen -KdöR
Hebelstraße 6 | 60318 Frankfurt am Main
E-Mail: info@hessischesforum.de

*Daniel Neumann, Direktor des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen (1. Vorsitzender)
*Dr. Andreas Herrmann, Referent für interreligiöse Fragen mit dem Schwerpunkt Islam, Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck (2. Vorsitzender)
*Dr. Cüneyt Dinç, Liberal Islamischer Bund – Gemeinde Frankfurt/ Main (Geschäftsführer)
*Prof. Dr. Naime Çakır-Mattner, Kompetenzzentrum Muslimischer Frauen e.V.
*Prof. Dr. Tharwat Kades, Vorstandsmitglied der internationalen arabischen evangelischen Gemeinden in Frankfurt am Main
*Dr. Frank van der Velden, Bischöflicher Beauftragter für den christlich-islamischen Dialog im Bistum Limburg

HFRG

Die Adresse ist ausschließlich eine Postanschrift:

Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen -KdöR
Hebelstraße 6
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