Satzung

Präambel

Das Hessische Forum für Religion und Gesellschaft führt die Idee des 2003 begründeten Hessischen Islamforums und des Dialogs auf einer hessischen Gesprächsplattform fort, löst diese Einrichtung ab und erweitert ihren Horizont um Themen des gesellschaftlichen Diskurses. Es beschäftigt sich mit gesellschaftlichen und politischen Themen des Landes und nimmt Stellung zu Fragen des Zusammenlebens. Das Forum fördert den Kontakt, die Solidarität, die Vernetzung und das gegenseitige Verständnis unter den in Hessen vertretenen Religionen, Ethnien und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen. Diese Unterstützung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs soll sich, auch in Zusammenarbeit mit dem Land, positiv und konfliktlösend auf den sozialen Frieden auswirken und wichtige Signale an die Öffentlichkeit senden.

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1)   Das Gremium führt den Namen „Hessisches Forum für Religion und Gesellschaft“.
2)   Es hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
3)   Das Geschäftsjahr des Forums ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zwecke und Ziele

  • Zweck des Hessischen Forums für Religion und Gesellschaft (HFRG) ist die Förderung des Miteinanders von Religionsgemeinschaften und Zivilgesellschaft.
  • Zur Verfolgung dieses Zweckes vermittelt das HFRG zwischen Religionsgemeinschaften, Vereinen, Verbänden, staatlichen Institutionen, Medien, Schulen und Hochschulen, die an der Schnittstelle zwischen Religion und Gesellschaft agieren.
  • Der Zweck wird verwirklicht durch

1. die Organisation einer Diskussionsplattform für religionspolitische und zivilgesellschaftliche Fragen
2. Zusammenarbeit mit Kommunen, Behörden, Vereinen, Institutionen und Gesellschaften des Landes Hessen in konkreten Projekten
3. Seminare, Tagungen, Veröffentlichungen, interreligiöse und interkulturelle öffentliche Veranstaltungen und Projekte.

 

§ 3 Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Forums können sein:  natürliche Personen oder Körperschaften wie z.B. Vereine, Kommunen, Kirchen oder Landtagsfraktionen, die bereit und in der Lage sind, die Ziele des Forums zu fördern.
  • Mitglieder des Forums, die eine Körperschaft vertreten, müssen von der jeweiligen Körperschaft mandatiert werden.
  • Mitglieder können für den Fall ihrer Abwesenheit eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter benennen.
  • Die Aufnahme von neuen Mitgliedern ist auf Antrag beim Vorstand möglich. Der Aufnahmeantrag, ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme des Antragstellers entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.
  • Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung.
  • Die Mitgliederversammlung des Forums kann Ehrenmitglieder berufen. Die Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.
  • Eine Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Entzug des Mandates durch die entsendende Körperschaft.
  • Die Mitglieder können jederzeit schriftlich ihren Austritt an den Vorstand richten.
  • Der Ausschluss eines Mitgliedes ist zulässig, wenn die Interessen des Forums verletzt werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand einstimmig. Dieser wird den Betroffenen schriftlich begründet mitgeteilt.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die Mittel zur Verwirklichung seiner Aufgaben erhält das Forum durch

    • Spenden
    • Sachspenden und Zuwendungen Dritter

 

§ 5 Organe

Organe des Forums sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 6 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 9 Personen.

Er setzt sich zusammen aus:

  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter der katholischen Kirche aus einem Bistum im Land Hessen
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter der evangelischen Landeskirchen in Hessen
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter einer weiteren Religionsgemeinschaft mit Sitz in Hessen
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter einer jüdischen Gemeinschaft aus Hessen
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter eines muslimischen Verbandes aus Hessen
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter einer weiteren muslimischen Organisation aus Hessen
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter aus einer hessischen nichtreligiösen NGO
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter aus einer hessischen Hochschule
  1. einer Vertreterin oder einem Vertreter aus dem Bereich Medien
 

Es darf nicht mehr als einen Vertreter / eine Vertreterin einer Körperschaft im Vorstand geben. Das HFRG wird durch den Vorstand vertreten. Die Vertretungsbefugnis liegt beim Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Er tagt jährlich mindestens vier Mal.

2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Wenn mehrere Kandidaten einer Einrichtung kandidieren, ist derjenige mit der höchsten Stimmenzahl in den Vorstand gewählt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Der/die Vorsitzende des Vorstandes sowie der/die stellvertretende Vorsitzende werden vom Vorstand gewählt.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder führen darüber hinaus ihre Vorstandsämter bis zu einer ordnungsgemäßen Neuwahl. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Mitglieder.
Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes wird für die laufende Legislaturperiode von der Mitgliederversammlung nachgewählt.
Die Mitgliederversammlung ist gehalten eine möglichst Geschlechter ausgewogene Wahl  der Vorstandsmitglieder vorzunehmen.

4. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlungen, Aufstellung der Tagesordnung und Vorgabe der Veranstaltungsthemen
  2. Einladungen zu den Mitgliederversammlungen, mindestens 14 Tage vorher
  3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  4. Vorlegen eines Jahresberichtes
  5. Der Vorstand kann entscheiden, dass eine Mitgliedschaft ruht bis zur endgültigen Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes
  6. Der Vorstand entscheidet über die Veröffentlichung und den Inhalt von Presseerklärungen und Stellungnahmen nach Vorgaben des § 9 der Satzung.
  7. der Vorstand kann Arbeitsgruppen einsetzen
 
 

§ 7 Geschäftsführung

1. Der Vorstand wählt und entlässt einen Geschäftsführer / eine Geschäftsführerin.
2. Die Geschäftsführung nimmt die Anweisungen des Vorstandes entgegen, die in erster Linie vom Vorstandsvorsitz oder dessen Vertretung ausgesprochen werden.
3. Unter die Aufgaben des/der Geschäftsführers/in fallen im Allgemeinen das Versenden der Einladungen, die Korrespondenz des Forums, die Protokolle der Vorstands- und Mitgliederversammlungen, die Führung der Mitgliederliste sowie die Organisation der Veranstaltungen.
4. Die Geschäftsführung darf nur in Ab-/Rücksprache mit dem Vorstand bzw. auf dessen Anweisung hin die Belange des Forums vertreten.
5. Die Geschäftsführung übernimmt die Aufgaben des Schatzmeisters
6. 1x jährlich beantragt der Vorstand die Entlastung der Geschäftsführung durch die Mitgliederversammlung

 

§ 8 Die Mitgliederversammlung

1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rede-, Antrags- und Stimmrecht.
2. Die Mitglieder des Forums entscheiden grundsätzlich durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit diese Satzung keine andere Mehrheit vorsieht.
3. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstands entgegen und entlastet den Vorstand.
4. Sie wählt oder beruft den Vorstand ab.
5. Sie beschließt über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Forums.
6. Sie ernennt Ehrenmitglieder.
7. Sie plant Veranstaltungen und erarbeitet Stellungnahmen, um den Zielen des Forums in der Öffentlichkeit zu entsprechen, und bestimmt regelmäßige Arbeitssitzungen.
8. Sie wird mindestens zweimal im Jahr vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen  schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen.
9. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den endgültigen Ausschluss eines Mitgliedes auf Vorschlag des Vorstandes.
10. Über Änderungsanträge zur Tagesordnung beschließt die Mitgliederver-sammlung.
11. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder oder die Mehrheit der im Forum vertretenen Einrichtungen dies verlangen.

 

§ 9 Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung

1. Das Hessische Forum für Religion und Gesellschaft trifft keine Beschlüsse, die für seine Mitglieder in ihrer inneren Struktur und Ausrichtung bindend sind.
2. Die Versammlungen werden von dem/der Vorsitzenden oder seiner/ihrer stellvertretenden Vorsitzende/n geleitet, bei ihrer Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist allen Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung zu übermitteln.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladungen allen Mitgliedern ordnungsgemäß zugegangen sind.
4. Eine Satzungsänderung muss im Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung angekündigt werden. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.
5. Die Mitgliederversammlung tagt nicht öffentlich, wenn sie nichts anderes beschließt.

§ 10 Stellungnahmen und Presseerklärungen

1. Das Forum kann öffentliche Stellungnahmen und Presseerklärungen zu Themen abgeben, die in Verbindung zu den in § 2 bestimmten Zielen stehen. Eine öffentliche Stellungnahme oder Presseerklärung muss vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet werden. Allen Vorstandsmitgliedern ist zuvor Gelegenheit zu geben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen und Änderungsvorschläge zu machen. Die Entscheidung über die Veröffentlichung einer Presseerklärung und über den endgültigen Inhalt liegt beim Vorstand (und ist ausdrücklich nicht bindend für die Mitglieder).
2. Der Entwurf ist unter Fristsetzung an alle Vorstandsmitglieder per E-mail, Fax oder Brief mit der Aufforderung zu übermitteln, sich bis zum vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt, der anzugeben ist, dazu zu äußern. Nach Rücklauf der Stellungnahmen der Vorstandsmitglieder ist unter weitestgehender Berücksichtigung der Änderungswünsche ein letzter Entwurf unter Fristsetzung mit der Aufforderung um Zustimmung oder Ablehnung zu übermitteln. Die Entscheidung über die Veröffentlichung ist mindestens mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu treffen.

§ 11 Auflösung des Forums

Über die Auflösung des Forums entscheidet die Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der satzungsgemäßen Zahl der Mitglieder. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

§ 12 Gemeinnützigkeit

1. Das Forum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Forums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Forums. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Forums fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Bei Auflösung des Forums oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Forums oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das vorhandene Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten einer als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff AO anerkannten Organisation zu übertragen, die in der Beschlussfassung über die Auflösung zu bestimmen ist und sicherzustellen hat, dass das Vermögen ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne dieser Satzung zugutekommt. Vor dem vorbezeichneten Beschluss soll durch Anfrage bei dem zuständigen Finanzamt geklärt werden, dass keine Bedenken gegen die beabsichtigte Übertragung auf die in Aussicht genommene Organisation bestehen.

Es soll darauf geachtet werden, dass die muslimische Gemeinschaft in Hessen in ihrer ethnischen, nationalen und konfessionellen breiten Vielfalt im Vorstand vertreten ist.

Satzung als PDF

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HFRG

Die Adresse ist ausschließlich eine Postanschrift:

Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen -KdöR
Hebelstraße 6

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E-Mail: info@hessischesforum.de